Abschlüsse an der Realschule:

(gemäß Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I, vom 7.4.1994, SVBL 5/94)


I.ð Sekundarabschluß I - Realschulabschluß (§ 6) :

Voraussetzung: alle Pflichtfächer (inkl. WPK) mind. Note 4


ð Erweiterter Sekundarabschluß I (§ 7) :

V: 1.)alle Pflichtfächer (inkl. WPK) mind. 4
und

2.)Notendurchschnitt 3 (d.h. 3,0 oder besser!)
sowohl
a.) in allen Pflichtfächern (inkl. WPK)
als auch
b.) in Deutsch, Englisch u. Mathematik.


III.ð Sekundarabschluß I - Hauptschulabschluß (§ 8,1) :

Voraussetzungen des §6 nicht erfüllt
und max. drei nicht ausreichende Leistungen in Kl. 10 !


IV.ð Hauptschulabschluß (§ 8, 2-3) :

1.Versetzt in Kl. 10,
aber Vor. der Abschlüsse nach § 6 - 8,1 nicht erfüllt.
oder:
2.Nicht versetzt in Kl. 10,
aber Vor. für HS-Abschluß an Hauptschulen erfüllt.



Bemerkungen:

a.)Festlegung des Durchschnitts (§ 22, 3):

In der Realschule sind bei der Durchschnittsbildung die Noten in Fachleistungskursen A durch
die um eine Notenstufe bessere Note zu ersetzen!

b.)Ausgleichsregelungen (§ 23 u. 24) :

Bei den Abschlüssen gelten die Ausgleichsregelungen.


Abschlüsse an der Hauptschule:

(gemäß Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I, vom 7.4.1994, SVBL 5/94)


I.ð Hauptschulabschluß (§ 5) :

Voraussetzung: alle Pflichtfächer (inkl. WPK) mind. Note 4


II.ð Sekundarabschluß I - Hauptschulabschluß (§ 2) :

V.: Besuch der Kl. 10
und alle Pflichtfächer (inkl. WPK u. Englisch) mind.
4


ð Sekundarabschluß I - Realschulabschluß (§ 3) :

V.: 1.)Kl. 10, alle Pflichtfächer (inkl. Englisch u. WPK) mind. 4

2.)mind. 1 x 4 in einem Fachleistungskurs A
und
3.)Notendurchschnitt 3 (d.h. 3,0 oder besser!)
in allen Pflichtfächern (inkl. WPK)


IV.ð Erweiterter Sekundarabschluß I (§ 4) :

1.) Vor. nach § 3 erfüllt
und darüber hinaus:
2.) 1 x 2 im ersten Fachleistungskurs A
3.)
1 x 3 im zweiten Fachleistungskurs A
4.)
Æ 2 (d.h. 2,0 oder besser!) in allen Pflichtfächern (inkl. WPK)




Bemerkungen:

a.)Festlegung des Durchschnitts (§ 22, 3):

In der Hauptschule sind bei der Durchschnittsbildung die Noten in Fachleistungskursen A durch
die um eine Notenstufe bessere Note zu ersetzen!

c.)Ausgleichsregelungen (§ 23 u. 24) :

Bei den Abschlüssen gelten die Ausgleichsregelungen.